Bis zu 80 % gibt es vom Staat zurückerstattet  

KMU in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt profitieren von einem unschlagbaren Fördersatz.  

Oft scheuen Unternehmen jedoch den bürokratischen Aufwand. Hier komme ich ins Spiel: Als offiziell zertifizierter BAFA-Berater, eine Qualifikation, die ich durch meine Tätigkeit als Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen nachweisen konnte, unterstütze ich Sie nicht nur mit strategischem Know-how, sondern nehme Ihnen auch den kompletten Papierkram ab.

In der folgenden Timeline zeige ich Ihnen, wie wir in vier einfachen, risikofreien Schritten zu Ihrem geförderten Beratungsprojekt kommen.

Schritt 1:
Der Startschuss
Erteilung der Vollmacht

Der einzige administrative Aufwand für Sie besteht in der Unterzeichnung des offiziellen BAFA-Formulars „Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung“. Damit bevollmächtigen Sie mich, den Förderantrag für Sie online einzureichen und die gesamte Kommunikation mit den Behörden zu übernehmen. Eine eigenständige, nervenaufreibende Registrierung in den Behördenportalen bleibt Ihnen somit komplett erspart.
Schritt 2 : 
Die Sicherheit
Antragstellung und Freigabe

Mit der vorliegenden Vollmacht reiche ich den Förderantrag bei der zuständigen Leitstelle ein. Sobald das BAFA die offizielle Förderzusage (die sogenannte „Inaussichtstellung“) erteilt, informiere ich Sie umgehend. Um Ihnen maximale Planungssicherheit zu garantieren, wird erst nach dieser verbindlichen Zusage der gemeinsame Beratungsvertrag unterzeichnet und unser Projekt gestartet.
Schritt 3 : 
Die Zusammenarbeit
Beratung, Umsetzung und Rechnungsstellung

Jetzt beginnt die inhaltliche Arbeit: Die strategische Beratung und Konzepterstellung werden exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet. Nach Abschluss unseres Projekts wird die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt. Gemäß den strengen BAFA-Richtlinien wird dieser Betrag von Ihnen zunächst zu 100 % (inklusive Umsatzsteuer) von Ihrem Geschäftskonto beglichen.
Schritt 4 : 
Der Zuschuss
Mittelabruf und Auszahlung der 80 %

Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, übernehme ich wieder die Bürokratie: Ich erstelle den vorgeschriebenen Beratungsbericht und lade diesen zusammen mit der Rechnung und Ihrem Zahlungsnachweis (Kontoauszug) beim BAFA hoch. Nach einer kurzen behördlichen Prüfung überweist das BAFA den bewilligten 80-prozentigen Zuschuss direkt auf Ihr Geschäftskonto zurück. Das Geld verbleibt dauerhaft in Ihrem Unternehmen.